Euro Akademie Halle

Ausbildung zum Erzieher (m/w/d)

Ausbildung zum Erzieher (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Fördern, betreuen, Vorbild sein …

Zu Ihren spannenden und zugleich verantwortungsvollen Aufgaben als Erzieher gehört es, Bildungsprozesse zu ermöglichen, die sich an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen orientieren. Ziel ist es, die Heranwachsenden zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Ob in der vorschulischen Bildung, der Ganztagsbetreuung, der Jugendarbeit oder Heimerziehung – die Arbeitsfelder sind vielfältig. Während Ihrer Erzieherausbildung erwerben Sie berufliche Handlungskompetenzen und sammeln bereits wertvolle praktische Erfahrungen.

In folgenden beispielhaft aufgeführten Funktionen können staatlich anerkannte Erzieher arbeiten:

  • Selbstständiger Gruppenerzieher in Kindertageseinrichtungen
  • Gruppenleiter in Kinder- und Jugendwohnheimen
  • Mitarbeiter in Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule / Abitur / Fachhochschulreife / Sozialassistent*in, Kinderpfleger*in
  • Besonderheiten:
    • Zugangsvoraussetzungen:

      Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und erfolgreicher Abschluss

      a) einer vollzeitschulischen Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten oder Kinderpfleger

      oder

      b) einer anderen einschlägigen mindestens zweijährigen sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen oder pflegerischen vollzeitschulischen oder beruflichen Ausbildung

      oder

      c) einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer mindestens 600-stündigen praktischen Tätigkeit**

      oder

      d) der zweijährigen Fachoberschule in der Fachrichtung Sozialwesen

      oder

      e) der Fachoberschule aller anderen Fachrichtungen und eine einjährige praktische Tätigkeit**

      oder

      f) ohne Berufsausbildung mindestens eine vierjährige einschlägige Berufstätigkeit

      oder

      allgemeine Hochschulreife

      und

      a) eine einjährige praktische Tätigkeit**

      oder

      b) die einjährige Sozialassistentenausbildung

      und

      der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses

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