Tätigkeit
Tierwirte und Tierwirtinnen der Fachrichtung Geflügelhaltung halten, versorgen und vermarkten Geflügel in Agrarbetrieben. In Legehennen und in Mastbetrieben gewinnen sie Eier und ziehen Küken auf. Junggeflügel, Hennen und Masthähnchen füttern sie mit ausgewählten Futtermitteln und Zusatzstoffen. Sie kontrollieren die Entwicklung des Geflügels, sorgen für die Gesundheit der Tiere und führen Licht und Impfprogramme durch. Dabei beachten sie Hygiene, Tier und Verbraucherschutzvorschriften. Sie reinigen die Käfige, Ställe und Batterien, desinfizieren sie und entsorgen die tierischen Ausscheidungen. Um für die Geflügelhaltung optimale Bedingungen zu schaffen, regulieren die Tierwirte und Tierwirtinnen das Stallklima und legen die geeignete Besatzdichte fest.
In Legehennenbetrieben nehmen sie die Eier ab, sortieren, kennzeichnen und verpacken sie. In Mastbetrieben gehört es auch zu ihren Aufgaben, Geflügel zu schlachten und marktgerecht aufzubereiten. Eier und Fleisch vermarkten sie nach Qualitätsstandards.