Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst
Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst übernehmen im Einzeldienst bei den Polizeidienststellen überwiegend den Wach und Streifendienst. Sie leisten in Notsituationen Hilfe, halten bei Ordnungswidrigkeiten den Sachverhalt fest und verhängen Bußgelder. Sie verfolgen Vergehen und wirken bei der Fahndung, bei Festnahmen bzw. bei der Aufklärung von Verbrechen mit, etwa in dem sie Beweisstücke sicherstellen oder Zeugen befragen.
Auf der Wache nehmen sie Anrufe entgegen, protokollieren Anzeigen, schreiben Berichte und koordinieren anfallende Aufgaben. Bei Verkehrsunfällen sichern sie die Unfallstelle ab, nehmen Personalien auf und schlichten ggf. Streitigkeiten. Sie regeln den Verkehr, etwa wenn Ampeln ausgefallen sind, oder führen Verkehrskontrollen durch.
Ihr Arbeitsplatz
Polizeivollzugsbeamte und ‑beamtinnen im mittleren Dienst arbeiten in erster Linie
- in Einsatzfahrzeugen (z.B. im Streifendienst)
- im Freien (z.B. zur Unfallstellenabsicherung)
- in Privatwohnungen (z.B. zur Zeugenbefragung)
- in Büroräumen
Ausbildungsgehalt Polizeivollzugsbeamter / Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst
Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto)
‑je nach Bundesland: € 1.111 bis € 1.228.