Euro Akademie Halle

Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)

Ausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d)

Tätigkeitsbeschreibung

Pflegen bedeutet heute, Menschen allen Alters in ihrem Lebensabschnitt und ihrer individuellen Lebenssituation zu unterstützen. Pflegefachmann*Pflegefachfrau ist ein Beruf, der von Ihnen ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit voraussetzt, der aber auch viele Vorteile bietet: Sie erlernen einen abwechslungsreichen und erfüllenden sozialen Beruf, der langfristig Sicherheit bietet.

Mit der ganzheitlichen Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau verfügen Sie über aktuelle pflegewissenschaftliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse. Sie erwerben umfangreiche berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen.

Mit dem Abschluss Pflegefachmann*Pflegefachfrau sind Sie berechtigt, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen. Pflegerische Aufgaben in diesem Sinne umfassen:

  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs,
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.

Zudem haben Sie mit der Ausbildung zum*r Pflegefachmann*Pflegefachfrau viele Vorteile: Sie erwerben einen einheitlichen Berufsabschluss mit EU-weiter Anerkennung. Ihnen wird ein Wahlrecht ermöglicht. Sie dürfen sich zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels entscheiden, ob Sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder einen gesonderten Ausbildungsweg in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wählen möchten.

 

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Realschule / erweiterter Realschulabschluss / Abitur / Fachhochschulreife / Alten- oder Krankenpflegehelfer
  • Besonderheiten:
      • Mittlerer Schulabschluss oder
      • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
      • Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und
        eine erfolgreich abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder
        eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 die Mindestanforderungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege erfüllt oder
        Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)

       

      • Zuverlässigkeitsnachweis
      • Gesundheitliche Eignung
      • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
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