Heilerziehungspfleger/in

Heilerziehungspfleger/in

Tätigkeit

Heilerziehungspfleger/innen begleiten und unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie motivieren die zu Betreuenden zu sinnvollen Freizeitbeschäftigungen, wie z.B. zum Malen, Musizieren oder Schwimmen.

Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite. Darüber hinaus helfen Heilerziehungspfleger/innen bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich.

Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten. Beispielsweise planen und gestalten sie das Freizeitprogramm oder wirken bei der Erstellung von Förderplänen mit.

Dein Arbeitsplatz

Heilerziehungspfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • in Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
  • in Kindertageseinrichtungen
  • an Schulen

Heilerziehungspfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts-, Wohn- und Schlafräumen
  • in Turnhallen und Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien
  • in Büros und Besprechungsräumen

Ausbildungsgehalt Heilerziehungspfleger/in

Während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Aus- bzw. Weiterbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Die Praktikumsphasen während der schulischen Aus- bzw. Weiterbildung werden ggf. vergütet.

Das für die staatliche Anerkennung erforderliche Berufspraktikum wird mit einem Praktikumsentgelt vergütet; dieses beträgt in kommunalen Einrichtungen € 1.552 pro Monat.

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