Das Unternehmen
Die Rechtsanwaltskammer überwacht als zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung. Ordnungsgemäß den Regeln des BBiG ausgefüllte Berufsausbildungsverträge werden in die Lehrlingsrolle eingetragen und bis zur Abschlussprüfung verwaltet.
Sie legt die Prüfungstermine fest und entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Den von der Rechtsanwaltskammer berufenen Prüfungsausschüssen obliegt die Abnahme von Zwischen- und Abschlussprüfungen unter Einhaltung der bei der Rechtsanwaltskammer bestehenden Prüfungsordnung.