Schwangerschaft in der Ausbildung

Das Thema „Baby“ ist gerade während der Ausbildung ein Thema, dass sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer aufhorchen lässt. Damit du jedoch gut vorbereitet bist, geben wir dir hier einen kurzen Überblick, was du als Schwangere alles beachten musst.

Schwanger und Ausbildungswunsch?

Du bist bereits schwanger, hast jedoch den Wunsch dich für deine Traumausbildung zu bewerben? Das geht, solange du einige Punkte beachtest.

Erstmal herrscht die Frage, ob man dem Betrieb, bei welchem man sich bewirbt, von der Schwangerschaft erzählen muss. Grundsätzlich ist man nicht dazu verpflichtet, während des Bewerbungsgesprächs wahrheitsgemäß auf die Frage nach der Schwangerschaft zu antworten. Diese Frage zählt nämlich zu den privaten Angelegenheiten und gilt als nicht zulässig.

Allerdings solltest du beachten, dass es eine Vielzahl an Tätigkeiten gibt, die für eine Schwangere als gefährlich oder ungeeignet gelten. Solltest du dich für einen Beruf bewerben, bei dem du eine ungeeignete Beschäftigung ausüben musst, könnte dein Ausbilder das Recht haben, den geschlossenen Ausbildungsvertrag anzufechten.

Was unter Anderem zu den ungeeigneten oder gefährlichen Tätigkeiten gehört, erfährst du hier:

- Das Bedienen von schweren Geräten und Maschinen mit den Füßen
- Arbeiten, bei denen Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm dich belasten könnte
- Arbeiten, bei denen du dich oft strecken, bücken oder hinhocken musst
- Akkord- und Fließbandarbeiten
- Die Berührung mit schädlichen Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen
- Ab dem 5. Monat das längere Stehen (mehr als vier Stunden)

Schwanger geworden in der Ausbildung?

Solltest du bereits einen Ausbildungsplatz haben und unverhofft schwanger werden, dann lautet die erste Devise: Keine Panik! Zunächst einmal muss und sollte dein Arbeitgeber frühzeitig über die Schwangerschaft informiert werden, damit er dich und dein Baby auch richtig schützen kann. Ab dem ersten Tag der Schwangerschaft startet nämlich der Mutterschutz, was bedeutet, dass du von dem Moment an Kündigungsschutz erhältst. Dieser Kündigungsschutz gilt übrigens auch in der Probezeit.

Auch an deinen Arbeitszeiten kann sich etwas ändern. Als werdende Mutter darfst du nämlich nicht länger als 8 Stunden und 30 Minuten am Tag arbeiten. Bist du noch minderjährig, dann sind es sogar nur 8 Stunden.  Nachtschichten sind grundsätzlich passé, denn nach 22 Uhr sollst du dich ausruhen, weshalb du zu dieser Zeit nicht eingesetzt werden darfst.

Für den Fall, dass du erfährst, dass du schwanger wirst, aber bereits eine Ausbildung hast, in der du eine gefährliche oder ungeeignete Tätigkeit nachgehst, so wird dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Spätestens jedoch 6 Wochen vor der Geburt beginnt deine Mutterschutzfrist. Ab diesem Zeitpunkt kannst du zuhause bleiben und dich voll und ganz auf die Geburt vorbereiten.

Ausbildungszeit – verlängern oder verkürzen?

Natürlich ist gerade die Dauer der Ausbildung für werdende Mütter interessant. Schließlich ist die Abschlussprüfung oft nicht allzu weit entfernt. Aber wie wirkt sich deine Schwangerschaft auf deine Ausbildungszeit aus?

Grundsätzlich gilt: Deine Ausbildung verlängert sich nicht. An Terminen, wie Zwischen- oder auch Abschlussprüfung darfst du selbst während eines Beschäftigungsverbots nachgehen – natürlich nur, solange du dich gesundheitlich dazu in der Lage siehst.

Wenn du aufgrund längerer Fehlzeiten oder andere Gründe die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, so musst du selbst bei der zuständigen Ausbildungsbehörde einen Antrag auf Ausbildungsverlängerung stellen.

Hast du die Hälfte deiner Ausbildungszeit bereits hinter dir? Dann hast du vielleicht sogar den Wunsch, deine Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen, um dich anschließend voll und ganz auf dein Kind konzentrieren zu können. Hierfür ist es jedoch wichtig, dass du sehr gute bis gute Noten in der Berufsschule erzielt und möglichst wenig Fehltage hast. Sollte das bei dir vorliegen, dann stell bei deiner zuständigen Ausbildungsbehörde (z.B. IHK, HWK, LWK) einen Antrag darauf.

Finanzielle Hilfen 

Natürlich ist es schwierig insbesondere mit der geringen Ausbildungsvergütung ein Kind zu finanzieren. Doch keine Panik: Es gibt auch für Schwangere und Mütter finanzielle Unterstützung.

  1. Mutterschaftsgeld: Für die Zeit 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach bist du im sogenannten Mutterschutz. In dieser Zeit bekommst du von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses beträgt höchstens 13 Euro pro Tag oder so viel, wie 3 Nettolöhne.

  2. Zusatz zum Mutterschaftsgeld: Liegt der dreifache Nettlohnwert deiner Ausbildung über den 13 Euro pro Tag, dann kannst du bei deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in der Höhe der fehlenden Differenz beantragen.

  3. Elterngeld: Möchtest du die Zeit nach dem Mutterschutz nutzen, um dich voll und ganz auf dein Kind zu konzentrieren? Dann kannst du in Elternzeit gehen. Für diese Zeit kannst du dann natürlich auch Elterngeld beantragen.

  4. Kindergeld: Sobald dein Kind geboren wurde, steht dir natürlich auch Kindergeld zu. Für das erste Kind erhältst du monatlich 219 €. (Stand 01.01.2021)

Mehr über den Autor: Alex Alex hat mit ihrer Ausbildung zur Medienkauffrau endlich den Beruf gefunden, der sehr gut zu ihr passt. Zu ihren Hobbies zählen z.B. das Bloggen und Lesen, aber auch an Videospielen hat sie viel Spaß.