Die erste Abmahnung – was passiert jetzt?

Was ist überhaupt eine Abmahnung?

Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn du dich arbeitsvertraglich fehl verhalten hast. Dein Arbeitgeber gibt dir damit zu verstehen: „Mit deinem Verhalten verstößt du gegen deine arbeitsvertraglichen Pflichten. Wenn du dein Verhalten wiederholst, kündige ich dir.“ 
Eine Abmahnung ist nur dann Voraussetzung für eine Kündigung, falls es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt. Bei einer betriebsbedingten Kündigung (z.B. Geschäftsaufgabe) oder bei einer Kündigung wegen langer oder häufiger Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.

Was muss eine Abmahnung unbedingt beinhalten? 

  • die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (Ort, Zeit und Art des Verstoßes)
  • die Aufforderung, künftig den ausbildungsvertraglichen Pflichten nachzukommen
  • die Androhung weiterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen bei einem erneuten Verstoß 

Die Abmahnung ist formfrei, das heißt sie kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen, sollte jedoch aus Beweisgründen ausschließlich schriftlich erteilt werden.

Was ist passiert?

Erhältst du zum ersten Mal eine Abmahnung, bleibt dir sicher kurz das Herz stehen. Aber was ist passiert? Abmahnungen können nicht ohne weiteres ausgesprochen werden, es muss ein wichtiger Grund vorliegen. So hast du etwa unentschuldigt in der Berufsschule oder im Betrieb gefehlt, oder zeigst eine mangelnde Bereitschaft dich in deinen Betrieb einzugliedern. Weitere Gründe sind:

  • Verweigerung bestimmter Tätigkeiten
  • Störung des Betriebsfriedens
  • nicht genehmigtes Verlassen des Arbeitsplatzes
  • Verweigerung des Führens eines Berichtsheftes
  • Verspätungen
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • Nebentätigkeiten ohne Genehmigung durch den Arbeitgeber

Diese Abmahnung solltest du unbedingt ernst nehmen, denn legst du erneut ein solches Verhalten an den Tag, kann und wird dein Arbeitgeber dir die Kündigung aussprechen.


Mir ist Unrecht widerfahren

Wenn du der Meinung bist zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, solltest zu zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Ausbilder suchen und die Entfernung der Abmahnung aus deiner Personalakte fordern. Notiere dir dafür vorher alle Argumente, die du gegen die Abmahnung vorbringen möchtest. 
Solltet ihr in diesem Gespräch nicht zu einer Einigung kommen, wird der Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer hinzugezogen. Diese Verhandlung ist Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht, denn auch du als Auszubildender hast das Recht vor Gericht zu klagen. Sei dir aber bewusst, welche Konsequenzen dieser Schritt nach sich zieht, denn das Vertrauensverhältnis beider Parteien ist nach solch einer Klage erschüttert.


Kann eine Abmahnung verjähren?

Die Rechtswirkungen einer Abmahnung sind zeitlich begrenzt. Hast du über längere Zeit deine Pflichten erfüllt, wird die Abmahnung in der Regel nach einem Jahr gegenstandslos werden. Die Wirkungsdauer der Abmahnung ist allerdings abhängig von der Schwere des abgemahnten Vorfalls. 


Kann ohne Abmahnung gekündigt werden?

Nur bei schweren Vertrauensverstößen kann dir dein Ausbildungsbetrieb eine Kündigung direkt ohne vorherige Abmahnung aussprechen. Dies ist dann der Fall, wenn das Vertrauen endgültig durch Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung gestört ist. Auch ein besonders schweres Fehlverhalten erfordert keine vorherige Abmahnung, dazu zählen:

  • Missbrauch von Kontrolleinrichtungen (zum Beispiel zur Zeiterfassung)
  • Weitergabe von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
  • Missbrauch von Datenbanken
  • Gewalt gegenüber anderen Mitarbeitern

Wenn du diesen Punkt erreicht hast, ist Hopfen und Malz für dich verloren und du wirst fristlos gekündigt. Bevor du deine nächste Arbeitsstelle antrittst, solltest du dich gehen und ergründen, weshalb du dieses Verhalten an den Tag gelegt hast und was du tun kannst, damit es nicht wieder passiert. 

Besser jedoch: es kommt gar nicht erst so weit, du benutzt deinen gesunden Menschenverstand und bist ein vorbildlicher Auszubildender. :)

Mehr über den Autor: Kelly Kelly absolviert eine Ausbildung zur Medienkauffrau und beschäftigt sich in Ihrer Freizeit vor allem mit ihrem Vierbeiner Vinfried.