Oberlandesgericht Naumburg

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ARBEITGEBER

Vorbereitungsdienst der Beamtenlaufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes als duales Studium

Vorbereitungsdienst der Beamtenlaufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes als duales Studium

Tätigkeitsbeschreibung

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Er ist als selbstständiges Organ der Rechtspflege bei seinen Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig. Die Tätigkeit des Rechtspflegers erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B.: Zivilgerichtsbarkeit (Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsversteigerung von Grundstücken, Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien), Freiwillige Gerichtsbarkeit (Testamentseröffnung, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge, Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pfleger/innen und Betreuer/innen, Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister), Strafvollstreckung (Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen) und Justizverwaltungssachen (Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung).

Voraussetzungen des Bewerbers

  • Bildungsabschluss:
    • Abitur / Fachhochschulreife / sonstiger zum Hochschulstudium berechtigender Bildungsstand
  • Besonderheiten:
    • Die Einstellung zum Vorbereitungsdienst erfolgt bedarfsorientiert. Es besteht jedoch keine Übernahmegarantie nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Mit erfolgreichem Prüfungsabschluss können Beamtinnen und Beamte im  gehobenen Justizdienst im gesamten Land Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.

      Für das Ausbildungsjahr 2025 sind insgesamt 24 Stellen im Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst zu besetzen.
      Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.

      Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Verfahrens nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.

      Weitere ausführliche Informationen und die genauen Einstellungsvoraussetzungen für die Vorbereitungsdienste finden Sie unter: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/rechtspfleger

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