Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung erhältst du monatlich. Damit dir dieses Geld problemlos überwiesen werden kann, solltest du dir am besten ein Girokonto einrichten. (siehe „Girokonto“)
Bekommst du weniger als 350 Euro, dann musst du keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung bezahlen. Die Sozialabgaben übernimmt dann dein Arbeitgeber für dich.

Wenn dir dein Arbeitgeber das Geld bar geben will, solltest du dir dafür einen schriftlichen Nachweis geben lassen, wann und wie viel dir ausgezahlt wurde. Prüfe zudem, ob er sich mit der Barzahlung vielleicht nur um die Lohnsteuer und die Sozialversicherung drücken will.
Das würde bedeuten, dass du Schwarzarbeit betreibst, was für dich sehr unangenehme Folgen haben kann! Schließlich hast du in so einem Fall keinen Versicherungsschutz.
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Kindergeld

Deine Eltern erhalten während deiner Ausbildungszeit für dich weiterhin Kindergeld (wenn deine jährliche Ausbildungsvergütung nicht den Höchstsatz von 8004 Euro überschreitet), bis zum 25. Lebensjahr.

Im Falle des Wehr-/Zivildienstes verschiebt sich das Ende der Zahlungen entsprechend nach hinten.

Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst und deinen Eltern keine Kosten mehr durch dich entstehen, dann kannst du auch einen Abzweigungsantrag stellen, damit du das Geld erhältst.

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Eine Bewerbung kostet - Lass es dir zurückzahlen!


Die Bewerbungskosten kann dir die Agentur für Arbeit zurückzahlen. Du musst es nur vorher beantragen!


Zu diesen Kosten zählen:

- Die Fahrtkosten

- Bewerbungsfotos

- Zeugniskopien

- Bewerbungsmappen

- Papier

- Briefumschläge

- Porto/ Briefmarken

- Beglaubigungen

- Aufgeben von Stellenanzeigen

- Bücher zum Thema Bewerbung


Und so funktionierts:


Erster Schritt:

Gehe zur Agentur für Arbeit und melde dich bei der Berufsberatung als Bewerber.
Fülle einen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung aus.
Auf diesem Antrag muss ein Datum vermerkt sein.
Die Bewerbungskosten, die für dich ab diesem Datum entstehen, können dir zurückgezahlt werden. Die Kosten, die für dich davor angefallen sind, nicht. Deshalb ist es so wichtig, dass du diesen Antrag stellst, bevor für dich Kosten entstehen!


Zweiter Schritt:

Lass dir für alles, was du für deine Bewerbung kaufst, Quittungen ausstellen! Das Arbeitsamt braucht sie dann von dir als Kostennachweis.
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die BAB ist eine staatliche finanzielle Förderung, die du während der Ausbildungszeit oder einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhältst.

Du kannst sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Es müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein, damit du diese Unterstützung bekommen kannst:

- Es ist deine erste Ausbildung
(bei einer Zweitausbildung gibt es die Förderung nur in Ausnahmefällen)

- Deine Ausbildung ist eine staatlich anerkannte.

- Du wohnst während deiner Ausbildungszeit nicht mehr zu Hause.

Stelle deinen Antrag rechtzeitig, am besten noch vor Ausbildungsbeginn! Denn du hast ab dem Monat Anspruch auf das Geld, in dem dein Antrag eingeht.
Sollten dir noch Unterlagen fehlen (z.B. der Nachweis über das Einkommen deiner Eltern), dann stelle ihn trotzdem schon - fehlende Dokumente kannst du auch nachreichen.

Gezahlt wird die Unterstützung für die Dauer deiner Ausbildung. Dein Einkommen und das deiner Eltern werden bei der Berechnung der BAB berücksichtigt. Du kannst vorab schon mit dem BAB-Rechner herausfinden, ob und in welcher Höhe dir diese Förderung voraussichtlich zustehen wird.

Für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen, die vom BAB-Rechner im Internet nicht in Betracht gezogen werden. Wende dich in diesem Fall bitte direkt an die Arbeitsagentur.


Wohngeldzuschuss bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Im BAB ist ein Mietzuschuss enthalten, der allerdings oft nicht die ganze Miete deckt. Dazu kannst du den Wohngeldzuschuss beantragen. Dieser wird zusätzlich zum BAB ausgezahlt und hat nichts mit dem Wohngeld zu tun.
Dieser Wohngeldzuschuss kann auch beantragt werden, wenn das BAB abgelehnt wurde, weil das Einkommen von dir oder deinen Eltern zu hoch war.
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Wohngeld

Das Wohngeld kannst du beantragen, wenn dir das BAB "dem Grunde nach" nicht zusteht, d.h. wenn du z.B. die zweite Ausbildung beginnst.

Das Wohngeld ist für volljährige Azubis, die sich in der Nähe ihres Ausbildungsortes eine eigene Wohnung gemietet haben und diese selber bezahlen müssen. Um das Wohngeld zu bekommen, musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle einen Antrag stellen.
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Nebenjob

Einen Nebenjob musst du dir von deinem Ausbildungsbetrieb genehmigen lassen.
Dein Ausbilder kann das auch ablehnen, wenn du z.B. bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten möchtest oder sich dein Nebenjob negativ auf deine Ausbildung und deine Arbeitsleistung auswirkt.

Bevor du einen Nebenjob annimmst, solltest du auch genau durchrechnen, ob es sich lohnt.
Zunächst ist ein 400-Euro-Job sinnvoll, denn dann fallen kaum Steuern und Sozialabgaben an.

Außerdem solltest du darauf achten, dass du mit einem Nebenjob nicht die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder eventuell das BAB überschreitest- sonst wird es gekürzt oder gar gänzlich gestrichen. _______________________________________________________


Fahrtkosten


In der Regel musst du diese selber tragen.
Es gibt aber natürlich Ausnahmen: Wenn der Ort, zu dem du fahren musst, nicht als Ausbildungsort in deinem Arbeitsvertrag steht, können dir die Mehrkosten erstattet werden. So ist es auch mit den Fahrten zu Lehrgängen und anderen Schulungen.

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem das geregelt wird, kannst du dich auch über die Gewerkschaften informieren.
Und ansonsten ist es auch möglich, einfach nach einem Fahrgeldzuschuss zu fragen.
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Girokonto für Azubis

Damit dir die Ausbildungsvergütung problemlos überwiesen werden kann, solltest du dir ein Girokonto einrichten lassen. Es gibt natürlich verschiedene Angebote: bei einigen beträgt die Monatsgebühr bis zu 5 Euro, aber es gibt auch kostenlose Girokonten! Im Internet findest du Seiten, auf denen verschiedene Girokonten vorgestellt werden. Du kannst sie miteinander vergleichen und für dich das beste heraussuchen.
 

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