Deine Rechte und Pflichten als Azubi

Deine Rechte und Pflichten als Auszubildender (www.arbeitsagentur.de/nn_453820/zentraler-Content/A06-Schaffung/A061-Ausbildungserfolg/Allgemein/AG-Ausbildung-Gesetze-Rechte-Pflichten-2.html) sind in den einschlägigen Gesetzen festgelegt. Dazu gehören: Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz und Ausbilder-Eignungsverordnung.

Deine Rechte

  • Tätigkeiten, die nichts mit Deiner Ausbildung zu tun haben, dürfen nicht sein.
  • Akkord- und Fließbandarbeiten sind für Dich verboten.
  • Du musst auch nicht für jemanden einspringen, der gerade fehlt (Putzfrau oder Bote).
  • Dein Ausbilder darf Dir keine privaten Besorgungen übertragen (z.B. einkaufen oder Kinder hüten).
  • Der Ausbilder im Betrieb muss Dich für die Schule freistellen.
  • Ausbildungsmittel müssen Dir kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
  • Du hast ein Recht auf die Zahlung einer angemessenen Vergütung.
  • Deine Ausbilder müssen die nötigen Qualifikationen haben.
  • Am Ende der Ausbildung muss Dir der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen. Auf Deine Bitte hin muss der Ausbilder neben Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten auch Angaben über Führung, Leistungen und besondere fachliche Fähigkeiten darin aufnehmen.

Deine Pflichten

  • Du musst den Weisungen des Ausbilders oder anderer weisungsberechtigter Personen in der Firma folgen.
  • Die Betriebsordnung – etwa das Tragen von Schutzkleidung – gilt auch für Dich.
  • Mit Arbeitsmaterialien, also Werkzeug und Maschinen, musst Du sorgsam umzugehen.
  • Vereinbarungen müssen eingehalten werden. Wenn dazu ein Berichtsheft gehört, dann musst Du es regelmäßig führen. Sonst wirst Du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse musst Du für Dich behalten.
  • Einfach nicht mehr hinzugehen, wenn Du keine Lust mehr hast, das geht natürlich nicht. Wenn Du die Ausbildung vorzeitig abbrechen möchtest, musst Du schriftlich kündigen. In der Probezeit geht das von Heute auf Morgen – auch ohne Angabe von Gründen. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die Gründe müssen genannt werden.
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