Social Media am Arbeitsplatz – Was ist zu beachten?

Die meisten von euch werden wohl in irgendeiner Form soziale Medien nutzen. Seien es Twitter, Facebook, Instagram oder TikTok. Doch während es in der Schule meist noch egal ist was man auf diesen Plattformen veröffentlicht und man sich höchstens einmal wundert welche Lehrer*innen ebenfalls dort unterwegs sind, sieht das während der Ausbildung und im Arbeitsleben etwas anders aus. Welche Fehler man machen kann und ob es den*die Arbeitgeber*in überhaupt interessiert was ihr auf Twitter und Co postet, ist natürlich stark von dem Unternehmen abhängig bei dem ihr arbeitet. Die folgenden Tipps sind also vielleicht nicht für jeden*e gleich relevant, aber sie zu kennen könnte dennoch hilfreich sein, da mancher Fehler euch sogar den Job kosten könnte.

Social Media Account und Bewerbung

75% der Personalchefs*innen schauen sich im Rahmen des Auswahlprozesses die Social Media Profile der Bewerber*innen an. Bevor ihr eure erste Bewerbung schreibt bzw. abschickt solltet ihr daher eure Onlinepräsens überprüfen und nach Möglichkeit peinliche oder unangebrachte Inhalte entfernen. Man sagt zwar das Internet vergisst nie und manche Dinge lassen sich vielleicht nicht löschen, aber da die Verantwortlichen in der Regel eine größere Menge Bewerber*innen überprüfen, könnt ihr davon ausgehen, dass sie nicht gezielt nach etwas suchen, das ihr verstecken wollt.

Urlaub und Party

Die wichtigste Social-Media-Regel am Arbeitsplatz: Nicht vergessen, dass auch die Kollegen*innen und Vorgesetzten sehen können was ihr postet! Während man in der Schule noch kaum Konsequenzen fürchten muss, wenn man krankgeschrieben ist, ohne krank zu sein, sieht das im Arbeitsalltag etwas anders aus. Wenn der*die Chef*in nachweisen kann, dass die Krankschreibung eine Lüge ist, gilt dies als Betrugsversuch und kann eine Kündigung nach sich ziehen.

Darf man noch seine Meinung sagen?

Darf man sein Unternehmen, seine Vorgesetzten oder einzelne Aktionen seines Unternehmens in den sozialen Medien kritisieren? Grundsätzlich ja, in Deutschland herrscht schließlich Meinungsfreiheit, diese gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Persönliche und/oder objektiv beleidigende Aussagen, die als Angriff auf die Menschenwürde oder als Schmähung verstanden werden können, sowie rufschädigende Unwahrheiten fallen nicht unter die Meinungsfreiheit und können geahndet werden, durch Abmahnungen oder gar eine Kündigung. Konstruktive und sachliche Kritik wird allerdings durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet aber nicht, dass andere eure Meinung auch gutheißen müssen und es verhindert auch nicht das angespannte Arbeitsklima, dass durch diese entstehen kann. Wenn ihr euer Unternehmen öffentlich kritisieren wollt solltet ihr außerdem aufpassen, welche Informationen ihr überhaupt teilen dürft. Habt ihr eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, könnt ihr für das Veröffentlichen von Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, nicht nur entlassen, sondern auch gerichtlich belangt werden.

Auch wenn ihr euch positiv über euer Unternehmen äußern wollt, solltet ihr vorsichtig sein, denn das könnte als sogenannte Eigenwerbung für das Unternehmen aufgefasst werden. Und wie euch vielleicht schon aufgefallen ist, ist Werbung in den sozialen Medien ohne entsprechende eindeutige Kennzeichnung strafbar. Im Zweifelsfall also lieber einmal zu viel „Werbung“ hinschreiben, sonst könnte sogar ein Bußgeld fällig sein.

Wie war das nochmal mit dem Datenschutz?

Schon vor der neuen schärferen Datenschutzverordnung mussten sensible Kundendaten besonders geschützt werden und durften nur mit Einwilligung des*der entsprechenden Kunden*in weitergegeben werden. Als unrechtmäßige Weitergabe gilt auch ein am Arbeitsplatz aufgenommenes Foto auf dem z.B. ein Bildschirm mit Kundendaten zu sehen ist. Auf dieselbe Weise kann man auch aus Versehen gegen die Verschwiegenheitserklärung verstoßen, wenn firmeninterne Informationen im Hintergrund zu erkennen sind. Wenn ihr Fotos am Arbeitsplatz aufnehmt solltet ihr daher immer darauf achten was im Hintergrund zu sehen ist. Auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn man am Arbeitsplatz gar keine Fotos macht, denn auch mit den abgebildeten Personen muss man vorsichtig sein: Ist im Hintergrund ein*e Kollege*in zu sehen und ihr veröffentlicht das Foto ohne dessen*deren Erlaubnis, ist auch dies strafbar.

Kurz gesagt: Es gibt eine ganze Menge zu beachten, aber als grundlegende Regel lässt sich sagen: Immer lieber noch ein zweites oder drittes Mal überlegen, bevor ihr irgendetwas veröffentlicht und darüber nachdenken mit welchen Konsequenzen ihr gegebenenfalls rechnen müsst, sollte die falsche Person es zu Gesicht bekommen.

Mehr über den Autor: Jessi Jessi ist duale Studentin im Bereich der Logistik. In ihrer Freizeit liest sie viel, verbringt gern Zeit mit ihren Freunden & malt sehr gern mit Acrylfarben.