Tätigkeit
Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie und Handelskammern beraten Selbstständige und Unternehmen auf der Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen. Sie bearbeiten Anträge auf Eintragung und Löschung im Handelsregister. In diesem Rahmen überprüfen sie auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes. In der Personalverwaltung führen sie Personalakten, berechnen Bezüge und Gehälter und rechnen Reisekosten ab.
Im Haushalts, Kassen und Rechnungswesen sind sie beispielsweise am Erstellen und Ausführen von Haushalts und Wirtschaftsplänen beteiligt. Weiter führen sie Vermögensnachweise und bearbeiten Zahlungsvorgänge.