Tätigkeit
Heilpädagogen und ‑pädagoginnen unterstützen Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Sinnes und Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen, um ihnen die soziale und berufliche Eingliederung zu erleichtern. Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen, emotionalen und Verhaltensstörungen sind ebenfalls im Blickpunkt der Heilpädagogik.
Zunächst diagnostizieren Heilpädagogen und ‑pädagoginnen vorliegende Probleme und Störungen. Sie ermitteln vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten der zu betreuenden Personen. Daraufhin erstellen sie individuelle Behandlungspläne, z.B. für Kinder in der heilpädagogischen Früherziehung, für Kinder und Jugendliche mit Schulschwierigkeiten oder für Menschen mit geistiger Behinderung. Durch geeignete pädagogische Maßnahmen stärken sie die Persönlichkeit und die Kompetenzen der zu betreuenden Menschen. Insbesondere bei Menschen mit schwerster Behinderung nehmen Heilpädagogen und ‑pädagoginnen auch pflegerische Aufgaben wahr.
Wenn sie heilpädagogische Einrichtungen leiten, entwickeln sie entsprechende Konzepte und setzen diese um. Auch untersuchen sie die jeweiligen Prozesse und planen und realisieren Supervisionen für die Mitarbeiter/innen.