Tätigkeit
Gesundheitsaufseher/innen bzw. Hygienekontrolleure und ‑kontrolleurinnen stellen die Einhaltung von Maßnahmen der Seuchenverhütung und ‑bekämpfung bzw. der Hygienevorschriften in öffentlichen, gewerblichen sowie privaten Anlagen und Einrichtungen sicher. Sie kontrollieren u.a. Betriebe des Gesundheits-, Rettungs-, Kur-, Bäder- und Bestattungswesens, Gemeinschaftsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten, Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie militärische Einrichtungen. Auch auf Spielplätzen und in Schulen, in Trinkwasserversorgungsanlagen und in der Abwasser- und Abfallentsorgung entnehmen sie Proben und prüfen die hygienischen Bedingungen.
Weiterhin ermitteln sie bei Verstößen gegen Auflagen zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung oder radioaktiver Strahlung und beraten Behörden sowie Bevölkerung.