Der Aufhebungsvertrag – eine Alternative zur Kündigung?

Bei einem Arbeitsverhältnis, das vor Eintritt des Rentenalters eines Arbeitnehmers endet, wird in der Regel eine Kündigung ausgesprochen. Dieser Weg steht sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Mitarbeiter offen. Möchtest du deine Arbeitsstelle kündigen, weil du dir die Tätigkeit anders vorgestellt hast oder das Betriebsklima zu wünschen übriglässt, musst du bestimmte Fristen einhalten. Das gilt übrigens auch für ein Ausbildungsverhältnis, das du neu angetreten bist.

Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung. Es handelt sich hierbei mehr um eine Vereinbarung als um einen Vertrag. In dieser Vereinbarung beschließen beide Seiten, das Arbeitsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Schaust du dir die Vorteile des Aufhebungsvertrages an, kommst du vielleicht selbst zu dem Schluss, dass dies besser ist als eine Kündigung. So musst du z. B. keine Kündigungsfristen einhalten. Du kannst deine Wunscharbeitsstelle schon einen Tag nach der Unterschrift unter der Vereinbarung mit deinem alten Arbeitgeber antreten. Auf der anderen Seite gibt es bei dem Aufhebungsvertrag aber auch einige Nachteile.   

Was ist ein Aufhebungsvertrag?
In den meisten Fällen kommt die Idee, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, von dem Arbeitgeber. Er möchte das Arbeitsverhältnis beenden, ohne dass er sich an die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen halten muss. Überdies kannst du als Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erheben, nachdem du deine Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag geleistet hast.

Die Kündigungsschutzklage hat ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht zur Folge. Ebendies möchte der Arbeitgeber verhindern, wenn er dir die einvernehmliche Trennung durch einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Mit der Unterschrift wird das Arbeitsverhältnis beendet. Weil der zuvor geschlossene Arbeitsvertrag praktisch ohne Bedeutung für dich und deinen alten Arbeitgeber ist, fallen auch alle hierin vereinbarten Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien weg. Alle rechtlichen Aspekte, die zwischen euch noch zu klären sind, müssen in dieser Vereinbarung geregelt werden. Dabei profitieren beide Seiten davon, dass der Inhalt eines Aufhebungsvertrages weitestgehend frei verhandelt werden kann. Beachte aber, dass du von deinem Arbeitgeber nicht zu einer Unterschrift gedrängt werden kannst.    

Welche Vor- und Nachteile bringt ein Aufhebungsvertrag?
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages stellt häufig die bessere Alternative zu einer Kündigung dar, weil er mit einigen Vorteilen verbunden ist. Daneben gibt es aber auch einige negative Aspekte, über die du vor deiner Unterschrift im Klaren sein solltest.

Vorteile

  • Du musst dich an keine Kündigungsfristen halten. Dieser Pluspunkt wirkt sich besonders aus, wenn du schon einen neuen Job in Aussicht hast. Du kannst die andere Stelle direkt antreten.
  • Vereinbarst du in dem Aufhebungsvertrag, dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhältst, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir eine gute Bewertung deiner Tätigkeit in seinem Unternehmen auszustellen. Dies hilft dir, wenn du dich später auf einen neuen Arbeitsplatz bewirbst.  
  • In dem Aufhebungsvertrag kann auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Hierauf hast du aufgrund deines Arbeitsvertrages keinen Anspruch. Du kannst deinem Arbeitgeber aber signalisieren, dass du deine Unterschrift von der Zahlung der zusätzlichen Vergütung abhängig machst. Bedenke, dass die Abfindung lohnsteuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig ist.

Nachteile

  • Mit deiner Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag fällt der Kündigungsschutz weg.
  • Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Betriebsrat nicht zustimmen. Eine Kündigung kann der Arbeitgeber nur aussprechen, wenn er den Betriebsrat vorher einbezogen hat.  
  • Bei einer einvernehmlichen Trennung von deinem Arbeitgeber könnte es zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes kommen. In der Regel beträgt diese Sperrzeit zwölf Wochen. Hast du noch keine neue Stelle in Aussicht, solltest du besonders daran denken.
  • Auf das Arbeitslosengeld wird die gezahlte Abfindung angerechnet.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die entweder von dir oder deinem Arbeitgeber ausgesprochen wird. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen nur wirksam, wenn beiden Seiten dem Inhalt der Vereinbarung zustimmen. Überdies unterscheiden sich die beiden Alternativen, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, in den folgenden Punkten:

  • Bei einer Kündigung müssen vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden. In einem Aufhebungsvertrag kann ein zeitnahes Austrittsdatum vereinbart werden.
  • Schlägt dein Arbeitgeber dir einen Aufhebungsvertrag vor, benötigt er nicht die Zustimmung des Betriebsrates. Überdies nimmt er dir die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
  • Die Zahlung einer Abfindung kann bei einem Aufhebungsvertrag frei verhandelt werden. Generell kann der Arbeitgeber nicht zu dieser freiwilligen Zuwendung verpflichtet werden. Beendet er das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung, bietet er häufig eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage deinerseits zu verhindern.  

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – Wann bietet sich was an?
Bietet dein Arbeitgeber dir die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses an, sollten für dich deine eigenen Interessen im Vordergrund stehen. Dies heißt, dass du dem Vorschlag nur zustimmen solltest, wenn du schon Aussicht auf eine neue Anstellung hast.

Trifft dich das Gespräch mit dem Arbeitgeber vollkommen unvorbereitet, riskierst du, eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Im schlimmsten Fall hast du nach deiner Unterschrift für mehrere Monate kein eigenes Einkommen zur Verfügung.

Auf der anderen Seite kannst du selbst auf deinen Arbeitgeber zugehen und ihm den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorschlagen, wenn du bei der Suche nach einer neuen Anstellung fündig geworden bist. Stimmt der Arbeitgeber deinem Vorschlag nicht zu, hast du keine andere Wahl. Dann musst du kündigen und die gesetzliche oder vertragliche festgelegte Kündigungsfrist einhalten.  

Aufhebungsvertrag während der Ausbildung – geht das?
Mit dem Aufhebungsvertrag kannst du ein Arbeitsverhältnis auch beenden, wenn du dich in der Ausbildung befindest. Du profitierst von denselben Vorteilen, die du für dich nutzen kannst, wenn du dich in einem festen Angestelltenverhältnis befindest. Dies bedeutet, dass du auch jetzt keine Kündigungsschutzfrist einhalten musst.

Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages bietet sich für dich an, wenn der Ausbildungsbetrieb dir nicht zusagt, oder du davon überzeugt bist, dass du in einem anderen Ausbildungsberuf besser aufgehoben bist. Sprich mit deinem Ausbilder und erkläre ihm deine Beweggründe. Bedenke aber auch, dass es von dem Aufhebungsvertrag kein Zurück gibt. Sobald beide Seiten ihre Unterschrift geleistet haben, wird der Vertrag wirksam. Auf eine Abfindung kannst du nur hoffen, wenn die Initiative von deinem Ausbilder ausgeht.

Welche Fristen solltest du kennen?
Schließt du mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ab, musst du dich an keine Kündigungsfristen halten. Der Arbeitgeber und du können vereinbaren, dass die Trennung unmittelbar wirksam wird.

Kommt es aber durch einen Irrtum zu der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, oder wurdest du bewusst getäuscht, liegt der Fall anders. Denn in diesem Fall hast du deine Zustimmung von einem Ereignis abhängig gemacht, das nicht eingetreten ist. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Irrtum und Drohung. Hast du dich über einen wesentlichen Vertragsinhalt geirrt, musst du den Aufhebungsvertrag unmittelbar anfechten. Wurdest du von deinem Arbeitgeber zur Unterschrift genötigt, lässt der Gesetzgeber dir ein Jahr Zeit.  

 

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