Probezeit - was ist das eigentlich?

Du hast deine Bewerbungen verschickt? Die ersten Bewerbungsgespräche laufen? Du stehst kurz davor einen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen? Bis hier hin alles top, aber hast du dir schon mal Gedanken über die Probezeit gemacht? Auf diesen Begriff wirst du zwangsläufig in deinem Arbeitsvertrag stoßen, besser wäre es jedoch, wenn du schon vorher weißt, was mit diesem arbeitsrechtlichen Begriff gemeint ist – und was das für dich heißt.

Die Probezeit ist im §20 des Berufsbildungsgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html) geregelt und somit gesetzlich vorgeschrieben. Du kommst also auf keinen Fall an ihr vorbei.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung hast du als zukünftiger Auszubildender einige Rechte – dein Arbeitgeber jedoch auch. Denn kurz gesagt dient die Probezeit für euch beide dazu, sich erstmal „zu beschnuppern“. Professioneller ausgedrückt: du kannst innerhalb der Probezeit für dich ergründen, ob der Job wirklich so ist, wie du ihn dir ausgemalt hast, und ob du ihn für die nächsten Jahre täglich ausüben möchtest. Andererseits hat dein Ausbildungsbetrieb aber auch die Möglichkeit, für sich zu entscheiden, ob du dem Eindruck gerecht wirst, den du in den bisherigen Gesprächen geweckt hast.

Um diese Entscheidung auf beiden Seiten gründlich durchdenken zu können, und Azubi und Betrieb nicht von jetzt auf gleich aneinander zu ketten, haben beide Parteien laut Gesetz mindestens einen und maximal vier Monate Zeit. Danach endet die Probezeit.

Und dann?

Dann greift der reguläre Kündigungsschutz, was bedeutet, dass du nicht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst und es dazu außerdem der ordentlichen Einhaltung der Fristen bedarf.

In der Probezeit ist das nicht der Fall, denn wenn dir der Job doch nicht so zusagt, wie gedacht, kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es reicht ein kurzes Schriftstück, denn schriftlich muss die Kündigung sowohl während, als auch nach der Probezeit erfolgen. Für deinen Arbeitgeber gilt übrigens das Gleiche: sollte er dich kündigen, muss er keine Frist einhalten, oder Gründe dafür nennen.

Willkürlich gefeuert werden, wirst du aber sicher trotzdem nicht, denn besonders in den ersten Wochen der Ausbildung erhältst du viele Rückmeldungen und lernst die Do’s und Don’ts deines Betriebs kennen. Solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt, besteht keine unmittelbare Gefahr für dich und dein Beschäftigungsverhältnis. Denn auch wenn die Gründe nicht genannt werden, so sind es oftmals folgende, die den Arbeitgeber dazu veranlassen, dich nicht weiter zu beschäftigen:

Schlechte Arbeitseinstellung, Unerklärtes Fehlen und Unpünktlichkeit, mangelnde Fachkenntnisse, mangelnde soziale Interaktion mit den Kollegen…

Urlaub und Erholung

Während der Probezeit ist das ein kritisches Thema. Kein Ausbilder wird es gerne hören, wenn du bereits am ersten Tag fragst, wann du Urlaub nehmen kannst, denn das wirft kein sonderlich gutes Licht auf dich und lässt deinen Betrieb vielleicht daran zweifeln, ob du die Probezeit überstehen solltest. Im Grunde lässt sich das aber regeln. Frag am besten schon vor der Vertragsunterzeichnung ganz unverbindlich, wie es in dem Unternehmen gehandhabt wird. Oder sprich es bereits weit im Vorfeld an, wenn zur Goldenen Hochzeit deiner Großeltern ein Kurzurlaub geplant ist. Generell steht dir anteiliger Erholungsurlaub zu, oftmals darfst du diesen allerdings erst nach der Probezeit nehmen. Sollte es in einem Ausnahmefall nötig sein, dass du zum Beispiel zu der Hochzeit deiner Schwester musst, dann können dir einige wenige Tage Urlaub sicher gewährt werden. Zwei Plattitüden, die hier wie so oft gelten: „Der Ton macht die Musik“, und „Die Dosis macht das Gift.“ Ist dein Personalchef bzw. Ausbilder mit dir zufrieden, dann sollte dies kein Problem sein. Halte es jedoch nicht für selbstverständlich und einige dich auf eine Lösung, die für beide Seiten angenehm ist.

Schwangerschaft in Probezeit

Ein weiteres kritisches Thema, das angesprochen werden sollte, da es besondere Regelungen nach sich zieht. Denn als (werdende) Mutter hast du das Recht auf einen besonderen Kündigungsschutz: während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt darfst du nicht gekündigt werden. Dies gilt auch während der Probezeit. Dazu muss dein Ausbilder jedoch von der Schwangerschaft wissen. Trotz dessen bist du nicht dazu verpflichtet, deinem Betrieb sofort eine Mitteilung über deine Schwangerschaft zu machen. Dies muss nur dann geschehen, wenn deine Arbeit sonst eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellt, d.h. wenn du schwer heben musst, lange Überstunden machst oder mit gefährlichen Substanzen in Berührung kommst.

Bekommst du während der Probezeit dennoch eine Kündigung , so musst du deinen Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen über deine Schwangerschaft informieren, wodurch der besondere Kündigungsschutz greift. Die Kündigung wird somit unwirksam.

Ich hoffe dieser kurze Text konnte dir einen ersten Überblick über das Thema Probezeit verschaffen und dir einige Fragen beantworten, sodass du deine eigene Anfangszeit im neuen Unternehmen gut meisterst!

 

Mehr über den Autor: Robert Robert beschäftigt sich in seiner Freizeit am liebsten mit Musik, besucht Konzerte, schreibt Platten-Reviews und spielt auch selbst Gitarre. In seiner Ausbildung zum Medienkaufmann lässt er es dann etwas ruhiger angehen.