Tätigkeit
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.
Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahung an die Versicherten oder an Hinterbliebene. Sie arbeiten mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.