Finanzwirt/in

Finanzwirt/in

Tätigkeit

Finanzwirte und Finanzwirtinnen übernehmen als Beamte/Beamtinnen oder Angestellte sachbearbei­tende Aufgaben im Innendienst, zum Beispiel in der Veranlagungsstelle, Rechtsbehelfstelle, Bewer­tungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle oder in der Straf­ und Bußgeldsachenstelle. Neben der Veranlagung von Steuerpflichtigen ermitteln sie Einheits­werte für unbebaute und bebaute Grundstücke. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Erbschaften und Schenkungen steuerlich zu erfassen und auszuwerten. Im Bereich des Zolldienstes kontrollieren sie beispielsweise Ein­, Aus­ und Durchfuhrverbote und geben Waren zollamtlich frei. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung können sie Führungsaufgaben als Sachgebietsleiter/innen ausüben. Dann kommen Aufgaben auf dem Gebiet der Verwaltungsorganisation und des Personal­ und Haushaltswe­sens dazu. Im Außendienst sind sie z.B. in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung tätig, wo sie sich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befassen.

Dein Arbeitsplatz

Finanzwirte und Finanzwirtinnen arbeiten hauptsächlich bei der Finanz­ bzw. Steuerverwaltung sowie im Zolldienst. Sie können aber auch in Praxen von Steuerberatern, Wirtschafts­ und Buchprüfern, bei Unternehmensberatern, in Rechtsanwaltskanzleien und bei Steuerberaterkammern tätig sein.

Ausbildungsgehalt Finanzwirt/in

Das Studium erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Studierenden erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes € 981.

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