Beamter/Beamtin im mittleren Justizvollzugsdienst

Beamter/Beamtin im mittleren Justizvollzugsdienst

Tätigkeit

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst übernehmen Aufgaben in den Bereichen allgemeiner Vollzugsdienst, Werk­, Verwaltungs­ und Sanitätsdienst einer Justizvollzugsanstalt. In der Verwaltung sind sie für die Sachbearbeitung zuständig.
Sie erstellen und führen z.B. Gefangenen­ und Personalakten und bearbeiten Formulare, die zur Aufnahme und Entlassung von Gefange­nen notwendig sind.

Des Weiteren beaufsichtigen sie Straf­ und Untersuchungsgefangene (allgemei­ner Vollzugsdienst) oder leiten diese in Betrieben der Aus­ und Weiterbildung (Werkdienst) an. Dabei beurteilen sie das Verhalten und die Arbeitsleistung der Häftlinge. Im Rahmen des Strafvollzugs wir­ken Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst bei der Resozialisierung der Gefange­nen mit. Im Sanitätsdienst pflegen, betreuen und überwachen sie kranke Gefangene.

Dein Arbeitsplatz

Beamte und Beamtinnen im mittleren Justizvollzugsdienst arbeiten in erster Linie

  • in Haft­- und Gemeinschaftsräumen
  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • auf Krankenstationen (Sanitätsdienst)
  • in Betrieben
  • in Werkstätten (Werkdienst)

Ausbildungsgehalt Beamter/Beamtin im mittleren Justizvollzugsdienst

Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge, die ggf. durch Zulagen ergänzt werden.
Monatlicher Anwärtergrundbetrag bei Landesbehörden (brutto) ‑ je nach Bundesland:
€ 1.109 bis € 1.228.