Tätigkeit
Beamte und Beamtinnen im mittleren Zolldienst erfassen und überprüfen im Zollabfertigungsdienst gewerbliche Warensendungen und bearbeiten Zollanträge. Im Rahmen der Reiseverkehrsabfertigung kontrollieren sie z.B. Gepäckstücke und Fahrzeuge. Dabei setzen sie auf Waren im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften Zölle und Steuern fest. Zudem kontrollieren sie unwegsame Grenzabschnitte, um zu verhindern, dass Waren illegal die Grenzen passieren.
Im Zollfahndungsdienst gehen sie illegalen Aktivitäten im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach. Im Grenzaufsichtsdienst und Wasserzolldienst erfüllen die Beamten und Beamtinnen neben zöllnerischen auch grenzpolizeiliche sowie Umweltschutzaufgaben.
Im Betriebsprüfungsdienst kontrollieren sie, ob Unternehmen, die mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren handeln, die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung überprüfen sie in den Betrieben, ob Beschäftigte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Beamten und Beamtinnen kontrollieren Belege, ermitteln und ahnden Verstöße und führen Vollstreckungsaufträge über Forderungen des Bundes durch, z.B. zu Steuern oder Beiträgen zur Kranken, Renten, Unfall und Arbeitslosenversicherung. Im Bereich der allgemeinen Verwaltung, zum Beispiel in einem Hauptzollamt, bearbeiten sie Aktenvorgänge.