Tätigkeit
Fachkräfte für Hygieneüberwachung kontrollieren, ob im Bereich der Gesundheitshygiene angeordnete Maßnahmen zur Seuchenverhütung und ‑bekämpfung umgesetzt werden. Öffentliche, gewerbliche und private Anlagen und Einrichtungen prüfen sie vor Ort auf Einhaltung der gesetzlichen Hygieneanforderungen. Sie führen Hygienekontrollen durch, z.B. in Krankenhäusern, Einrichtungen des öffentlichen Badewesens und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Auch in der Wasserver- und ‑entsorgung und der Klär- und Abfallentsorgung überwachen und überprüfen sie die hygienischen Bedingungen. Bei Ortsbesichtigungen, Begehungen und Betriebsüberprüfungen entnehmen sie Proben und führen Messungen bzw. Untersuchungen durch.
Zudem ermitteln sie bei Verstößen gegen gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umweltbelastungen wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzungen oder Strahlen. Außerdem beraten sie in Fragen der Seuchenhygi-
ene.