Tierwirt/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige duale Ausbildung mit Fachrichtungen findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Sie erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen:
Tierwirt/Tierwirtin Fachrichtung Geflügelhaltung
Tierwirt/Tierwirtin Fachrichtung Imkerei
Tierwirt/Tierwirtin Fachrichtung Rinderhaltung
Tierwirt/Tierwirtin Fachrichtung Schäferei
Tierwirt/Tierwirtin Fachrichtung Schweinehaltung
Während der beiden ersten Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Fachrichtungen die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens in der jeweiligen Fachrichtung.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen die Betriebe Auszubildende mit Hauptschulabschluss bzw. mittlerem Bildungsabschluss ein.
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
1. Ausbildungsjahr: € 447 bis € 532
2. Ausbildungsjahr: € 483 bis € 576
3. Ausbildungsjahr: € 531 bis € 632