Vollzeitbeschäftigung. Die Einstellung zum Vorbereitungsdienst erfolgt bedarfsorientiert. Es besteht jedoch keine Übernahmegarantie nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes. Mit erfolgreichem Prüfungsabschluss können Beamtinnen und Beamte im mittleren Justizdienst im gesamten Land Sachsen-Anhalt eingesetzt werden.
Es handelt sich nicht um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sondern um einen Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärter/in.
Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten:
1. Ausbildung als Gerichtsvollzieher*in
2. Studium zum/zur Diplomrechtspfleger*in
Für das Ausbildungsjahr 2025 sind insgesamt 30 Stellen im mittleren Justizdienst (Justizfachwirt) zu besetzen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei sonst gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt
Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Verfahrens nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.
Weitere ausführliche Informationen und die genauen Einstellungsvoraussetzungen für die Vorbereitungsdienste finden Sie unter: https://olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/mittlerer-dienst