Rund um den Ausbildungsvertrag

Der Vertrag muss vor Eurem ersten Arbeitstag von beiden Seiten - dem Ausbildenden und Auszubildenden - unterschrieben worden sein.

Das sollte drin stehen

Der Ausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten (§ 11BBiG), zu denen zählen:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung und Ziel der Berufsausbildung sowie die Berufstätigkeit, für die ausgebildet wird
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  • Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der Probezeit (höchstens vier Monate)
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen für eine Kündigung des Berufsausbildungsvertrages
  • Angaben zu anzuwendenden Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 

Bevor Du den Ausbildungsvertrag unterschreibst, solltest Du ihn sorgfältig durchlesen und bei Unklarheiten nachfragen!

Was Du vor Ausbildungsbeginn klären solltest:
 
Konto: Für Ihre Ausbildungsvergütung brauchen Sie ein Gehaltskonto, auf das Ihr Ausbildungsbetrieb das Geld überweisen kann. Wenn Sie noch kein eigenes Konto haben, sollten Sie es - gegebenenfalls mit Einverständnis der Eltern - einrichten. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Konditionen der Banken.

Lohnsteuerkarte: Bis Ende 2013 wird auf die elektronische Lohnsteuerkarte umgestellt. Damit erhält der Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug nötigen Informationen elektronisch direkt vom Finanzamt. Für Arbeitnehmer/innen, die 2013 erstmalig eine Ausbildung beginnen und für die die Steuerklasse 1 in Betracht kommt, ist es ausreichend, dem Arbeitgeber seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum und seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen sowie zu bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Kommt die Steuerklasse I nicht in Betracht, können Sie als Auszubildende/r beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für den Lohnsteuerabzug beantragen.



Krankenversicherung: Als Auszubildender sind Sie krankenversicherungspflichtig. Ihr Arbeitgeber trägt knapp die Hälfte der anfallenden Beiträge, bei einer sehr niedrigen Ausbildungsvergütung den kompletten Beitrag. Prüfen Sie, welche Krankenkasse für Sie in Frage kommt. Ein Vergleich lohnt sich.

Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer entsprechend dem Vermögensbildungsgesetz anlegt. Ihr Vorteil: Sie sparen Steuern und erhalten oft noch einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparbetrag.

Haftung: Wenn Sie durch Unwissen oder Fahrlässigkeit in Ihrer Ausbildungsfirma einen Schaden verursachen, haften für den Schaden nicht Sie, sondern das Unternehmen. Für einen Schaden, den Sie vorsätzlich anrichten, müssen Sie allerdings selber einstehen - in Ihrem Ausbildungsbetrieb genauso wie in Ihrem Privatleben. Überlegen Sie sobald Sie volljährig sind, ob Sie nicht besser eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.

Ob ein Auszubildender im jeweiligen Betrieb weiterbeschäftigt wird, kann dagegen erst in den letzten sechs Monaten der Ausbildung vereinbart werden. Seid ihr noch nicht 18 Jahre alt, muss zum Vertragsschluss übrigens die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel sind das Eure Eltern) eingeholt werden.

Eine Unterschrift, bitte

Für Auszubildende gilt eine Probezeit von maximal vier Monaten.
Nach ihrem Ende kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Gibt es einen solchen nicht, droht dem Arbeitgeber laut Deutschem Anwaltsverein eine Schadensersatzforderung des Auszubildenden.

Ihr solltet Euch schnell entscheiden, wenn Euch ein Ausbildungsplatz angeboten wird. Und: schließt nur einen Ausbildungsvertrag ab!

Sobald Ihr den unterschrieben habt, zieht bitte Eure laufenden Bewerbungen bei anderen Firmen ganz schnell zurück und informiert nach Möglichkeit auch Eure Berufsberater. So haben nämlich andere Bewerber auch noch eine reelle Chance, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

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