Smartphone-Verbot im Betrieb – darf der Ausbilder das?

In den letzten Jahren haben sich Smartphones Stück für Stück in den Alltag hineingeschlichen. Da ist es auch kein Wunder, dass viele Auszubildende in der Schule oder im Betrieb hin und wieder einen Blick auf die kleinen Bildschirme werfen. Manche Ausbilder finden das gar nicht gut und verbieten die Handynutzung schlicht. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Wenn private Handynutzung in der Ausbildung stört
Für Ausbilder kann es frustrierend sein, wenn die Auszubildenden ständig auf ihrem Smartphone herumtippen, Statusmeldungen auf WhatsApp überprüfen oder nachsehen, was gerade auf Instagram passiert. Das schränkt nicht nur die Aufmerksamkeit der Smartphone-Jünger ein, sondern zeugt auch von Respektlosigkeit und Unhöflichkeit. Deswegen ist es nur verständlich, wenn Ausbildungsbetriebe Regelungen zur Handynutzung aufstellen. Die Auszubildenden selbst fühlen sich dadurch oft in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Vielen fehlt außerdem das Unrechtsbewusstsein, da sie es gewohnt sind, dass das Smartphone ein wesentlicher Teil Ihres Alltags ist.

Darf der Ausbilder die Handynutzung verbieten?
Tatsächlich unterstehen Auszubildende dem Weisungsrecht ihres Ausbilders. Dementsprechend darf dieser auch darüber bestimmen, ob und in welchem Ausmaß das Smartphone im Betrieb verwendet werden kann. Auch ein komplettes Verbot für die Nutzung von Smartphones ist denkbar. Dabei muss sich der Arbeitgeber an die folgenden Regeln halten:

  • Sofern kein sachlicher Grund vorliegt, der das Gegenteil beweist, muss das Handyverbot für alle gelten.
  • Nach jahrelanger erlaubter Handynutzung im Unternehmen kann eine sogenannte betriebliche Übung vorliegen. Dann wird es schwer, ein Verbot auszusprechen.
  • Ein generelles Handyverbot bedarf der Zustimmung durch den Betriebsrat.
  • Meist ist es nicht möglich, den Auszubildenden zu verbieten, das Handy mit in den Betrieb zu nehmen. Das lässt sich nur in wenigen Fällen durchsetzen, zum Beispiel wenn nachweislich die Gefahr von Industriespionage droht.

Darf der Ausbilder das Smartphone einfach wegnehmen?
Es ist dem Ausbilder nicht gestattet, dem Auszubildenden sein Handy abzunehmen. Sollte dieser gegen die Richtlinien im Betrieb verstoßen und trotzdem weiterhin privat sein Smartphone während der Ausbildung nutzen, sollte ihn der Ausbilder darauf hinweisen. Bei mehrmaligen Verstößen kann eine Abmahnung erfolgen.

Welche Ausnahmen gibt es?
In bestimmten Situationen muss der Ausbilder die Handynutzung trotz Verbot erlauben. Dazu gehören zum Beispiel diese:

  • Es liegt ein familiärer Notfall vor.
  • Der Auszubildende leistet notfallweise Überstunden und muss jemanden darüber informieren, dass er später kommt.
  • Für betriebliche Zwecke kann die Handynutzung zwischenzeitlich erlaubt werden.

Welche Regelungen gibt es bei Diensthandys?
Für die Erreichbarkeit während der Arbeitszeit bekommen manche Auszubildende ein Diensthandy. Der Ausbilder kann festlegen, ob dieses lediglich dienstlich oder auch privat genutzt werden darf. Hier sollten sich Auszubildende immer an die individuellen Vereinbarungen halten. Liegt keine Vereinbarung vor, darf das Handy ausschließlich dienstlich genutzt werden.

Wie sieht es mit der privaten Handynutzung in den Pausen aus?
Wer in der Pause schnell telefonieren oder Nachrichten verschicken möchte, kann das auch bei einem allgemeinen Smartphone-Verbot tun und dabei von den Vorteilen einer Allnet-Flat profitieren. Die erlaubt es nämlich, zu einem festen Betrag beliebig lange ins deutsche Festnetz und die deutschen Mobilfunknetze zu telefonieren. So behalten Auszubildende die Kontrolle über Ihre Telefonkosten.

Der Ausbilder darf nicht einschreiten. Denn es ist ihm nicht gestattet, die private Handynutzung auch in der Pausenzeit zu untersagen. Die zählt weder zur Arbeits- noch zur Ausbildungszeit und darf vom Auszubildenden beliebig gestaltet werden. Auszubildende müssen bei einer eingeschränkten oder komplett verbotenen Handynutzung im Betrieb also nur bis zur nächsten Pause warten, um zu schauen, was es Neues gibt. Am Anfang ist der stundenweise Entzug vielleicht ungewohnt. Doch mit der Zeit gewöhnt man sich daran.

Es muss nicht immer ein komplettes Verbot sein
Nicht alle Ausbildungsbetriebe untersagen direkt die komplette Handynutzung. Viele lassen sich auf einen Kompromiss ein und gestatten eine eingeschränkte Verwendung der privaten Smartphones. Das bedeutet meist, dass es in Ordnung ist, zwischendurch seine Nachrichten zu überprüfen. Stundenlanges Surfen oder langes Hin- und Herschreiben mit Freunden und Familie sollte hingegen unterlassen werden. Auszubildende tun gut daran, die Kulanz des Ausbilders nicht auszunutzen, sondern es wirklich bei der gelegentlichen Nutzung zu belassen. Sonst kann es schnell Ärger geben.

 

Bild: © Roman Samborskyi_shutterstock.com_2248601507

< Berufsleben im Blick Nächster Beitrag >