Übernahme nach der Ausbildung - Tipps wann und wie positioniere ich mich

Übernahme nach der Ausbildung - Tipps wann und wie positioniere ich mich

Schon während des Ausbildungsverhältnisses solltet ihr euch Gedanken darüber machen, ob ihr in eurem Ausbildungsbetrieb nach der bestandenen Abschlussprüfung weiterarbeiten möchtet, sofern dies das Unternehmen anbietet.

Sechs Monate vor Ende der Lehre muss vereinbart worden sein, ob eine Übernahme stattfinden wird, denn nur dann ist sie rechtskräftig. In diesem Zeitraum sollte deshalb ein sogenanntes Übernahmegespräch stattfinden, bei dem wichtige Aspekte für die Weiterarbeit nach der Ausbildung geregelt werden. Normalerweise wird das Gespräch von dem Ausbilder angesetzt, jedoch besteht das Recht, dass die Auszubildenden diesen Termin selbst erfragen.

Auf das Gespräch solltet ihr euch gut vorbereiten, indem man sich Gedanken macht, in welcher Abteilung ihr am liebsten eingesetzt werden möchtet oder über die Ansprüche in Bereich Gehalt und Arbeitszeiten. Dazu bietet es sich an, in verschiedenen Abteilungen diesbezüglich Fragen zu stellen und sich zu erkundigen, ob sich der Bereich vorstellen kann, mit dem Azubi in Zukunft zusammenzuarbeiten. Der Ausbilder muss daraufhin darlegen, wie viele Arbeitsplätze in welchen Abteilungen zur Verfügung stehen, damit keine Missverständnisse auftreten. Bevor dies aber stattfindet, wird normalerweise in dem Gespräch nach dem Verlauf der Ausbildung gefragt, z.B. was gut lief bzw. was der Betrieb noch besser machen kann. Im Anschluss wird abgeklärt, ob ihr übernommen werdet und ob ihr überhaupt nach der Ausbildung weiterhin in dem Betrieb tätig bleiben möchtet oder nicht. Zusätzlich können Fragen von Seite des Ausbilders aufkommen, wie „Wie stellst du dir die nächsten Jahre deines Berufslebens vor?“, worauf man besser vorbereitet ist, damit der zukünftige Arbeitgeber sich schon einmal ein Bild davon machen kann, wie lange das Arbeitsverhältnis bestehen wird.

Nach einer abgeschlossenen Ausbildung steht nämlich nicht nur die Übernahme bzw. der Einstieg in das Arbeitsleben zur Verfügung, sondern unter anderem Weiterbildungen, wie ein Studium zum Bachelor oder Fachwirt. Die Auszubildenden selbst sollten sich ebenso wichtige Fragen zurechtlegen, die man für sich persönlich als bedeutsam definiert. Hier ein paar Beispiele: „Gibt es eine neue Probezeit nach der Übernahme?“, „Wann ist die Übernahme rechtskräftig?“, „Wann erhalte ich meinen Arbeitsvertrag?“ oder „Welche Aufgabenbereiche werde ich nach der Festanstellung haben?“. Idealerweise sollten alle offenen Fragen nach dem Gespräch beantwortet sein, sodass der Übernahme nach der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung nichts mehr im Wege steht. Schon bevor ihr die Prüfungen schreibt, werdet ihr im Optimalfall in der Abteilung eingearbeitet, in der ihr zukünftig angestellt werdet, sodass ihr im Anschluss an die Abschlussprüfung direkt dort einsteigen könnt. An dem Tag, an dem die Ergebnisse der Prüfungen bekannt gegeben werden, ist die Ausbildung beendet (§21 BBiG). Das heißt, dass Auszubildende, die nach ihrer Abschlussprüfung weiterarbeiten gehen, automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten, auch wenn man ihn nicht direkt in der Hand hält (§24 BBiG). Der restliche Urlaub aus dem Ausbildungsverhältnis kann mit in den neuen Arbeitsvertrag genommen werden.

Zusammengefasst überlegt ihr euch eine oder mehrere Abteilungen, in denen ihr euch vorstellen könnt, zukünftig zu arbeiten. Anschließend findet das Übernahmegespräch mit dem Ausbilder statt, in dem man sich für eine Abteilung einigt, in welcher ihr eingesetzt werdet. Schon vor den Prüfungen werdet ihr dann in diesem Bereich eingearbeitet, sodass ihr nach dem Bestehen vorbereitet in eurer Wunschabteilung beginnen könnt.

Mehr über den Autor: Jennifer Ich mache eine Ausbildung zur Medienkauffrau. Wenn ich nicht auf Arbeit bin, trifft man mich meist in der Küche an, denn ich koche und backe mit Leidenschaft gern. Außerdem liebe ich die Natur, das Wandern und am liebsten habe ich einen Hund dabei, mit dem ich die frische Luft genießen kann.