Azubirechte - Was häufig vergessen wird

„Azubirechte - was häufig vergessen wird“

In der aufregenden Welt der Ausbildung gibt es so viel zu beachten – von der Unterschrift des Ausbildungsvertrages, über die ersten eigenen Schritte im Betrieb bis hin zur großen Abschlussprüfung. Doch wisst ihr, dass es dabei auch ein paar versteckte Rechte gibt, die viele Azubis übersehen? Scheinbar erteilte Ausnahmen, die eigentlich Selbstverständlichkeiten sind?

Fehltage - Ja, auch Azubis dürfen mal krank sein!

Von geübten und langjährigen Arbeitnehmern kann man häufig den Satz „Wenn man krank ist, ist man krank!“ hören und da ist auch tatsächlich etwas dran. Der kleine oder große Schnupfen, Bauchschmerzen oder Kopfschmerzen und manchmal auch ein überlasteter Geist, wir müssen auf die Zeichen unseres Körpers hören, wenn es darum geht, ob wir uns in der Lage fühlen der beruflichen oder schulischen Pflicht nachzugehen. Das steht sogar im Berufsbildungsgesetz (BBiG)! Aber Achtung: Ihr müsst eure Krankmeldung rechtzeitig abgeben und manchmal wird auch ein ärztliches Attest verlangt. Schaut am besten schon vorher in eure Ausbildungsordnung, wie das bei euch geregelt ist. Leider müssen Auszubildende aber auf lange Sicht ein Auge auf ihre Fehltage werfen, wenn es um die Zulassung zur Abschlussprüfung geht. Im ersten Moment scheint das unfair, wenn uns in einem Jahr das Pech verfolgt und schon die 5. Krankschreibung nötig ist, aber um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, muss man die erforderliche Ausbildungszeit absolviert haben. Die IHK setzt dabei die Regel, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Für die Berechnung der Fehlzeiten wird von jährlich 220 Arbeitstagen ausgegangen. Liegt man bei der Berechnung der Fehlzeiten über den 10% der Ausbildungszeit, kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet sein. Eine Zulassung im Folgejahr ist aber möglich. Urlaubstage zählen nicht zu den Fehlzeiten. Also: Krank ist Krank, aber die Bringpflicht der Arbeitszeiten liegt trotzdem in unseren Händen!

Arbeitszeiten - Nicht länger als nötig!

Im BBiG steht auch, dass Auszubildende nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (Angaben zu den gesetzlichen Regelungen für Minderjährige sind im Jugendarbeitsschutzgesetz nachzulesen) Aber wisst ihr was? Manche Betriebe versuchen trotzdem, Überstunden zu verlangen. Das müsst ihr nicht einfach so hinnehmen! Redet mit eurem Ausbilder darüber, wenn euch die Arbeitszeiten zu viel werden. Fleiß ist lobenswert, keine Frage und die Teilnahme an Veranstaltungen des Betriebes außerhalb der üblichen und regelmäßigen Arbeitszeit ist durchaus empfehlenswert, aber sollte mit Vorsicht bedacht werden. Keinesfalls dürfen Ehrgeiz, Fleiß und geschweige denn Zeitdruck durch den Arbeitgeber/Ausbilder dazu führen die Aufgaben noch nach der Arbeitszeit erledigen zu wollen.

Urlaubsanspruch - Zeit zum Durchatmen

Wusstet ihr, dass ihr als Azubis Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr habt? Ja, das steht wirklich im Gesetz! Aber den Urlaub müsst ihr mit eurem Betrieb absprechen. Ihr könnt nicht einfach sagen: "Ich bin dann mal weg." Deshalb ist es wichtig, dass ihr euren Urlaubsanspruch kennt und rechtzeitig plant. Häufig wird von Betrieben verlangt zum Jahresbeginn schon mindestens zwei Drittel des Jahresurlaubs verplant zu haben. Auch an dieser Stelle sollten konkrete Absprachen getroffen sein. Und ein absolutes Tabu: Im Urlaub erreichbar sein! Der Anspruch auf Urlaub ist gleichermaßen auch ein Anspruch auf Erholung und ist demnach nicht nur erwünscht, sondern sogar verlangt! Also: Abwesenheit im E-Mailverkehr einstellen und keine neugierigen oder ängstlichen Blicke in die Teamchats riskieren! Krankheitstage im Urlaub, für die der Auszubildende eine ärztliche Krankmeldung vorlegen kann, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

TIPP! Was viele nicht wissen: In den meisten der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer und Auszubildende das Recht auf zusätzlichen Bildungsurlaub. Üblicherweise beträgt dieser Anspruch fünf Tage im Jahr. Um Bildungsurlaub zu erhalten, muss man nachweisen, dass man sich aktiv weiterbildet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelungen hierfür je nach Bundesland variieren.

Fazit

Die Rechte von Auszubildenden sind sehr wichtig - auch wenn manche davon nicht so offensichtlich sind. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und bei Fragen oder Problemen das Gespräch mit den Ausbildern zu suchen. Nur so könnt ihr sicherstellen, dass eure Rechte respektiert werden und ihr eine gute Ausbildung genießen könnt.  Eine detaillierte Analyse aller Rechte würde an dieser Stelle zu weit führen, eine intensive Auseinandersetzung mit allen Themen ist für Azubis/potentielle Azubis aber durchaus empfehlenswert (zum Beispiel: Recht auf Ausbildungsvertrag, Einhaltung des Ausbildungsziels, geeigneten Ausbilder, Ausbildungsmittel, Vergütung, Ausbildungszeugnis, Verkürzung der Ausbildung, Kündigung, …)

Mehr über den Autor: Hanna Hanna hat sich für eine Ausbildung zur Medienkauffrau Digital und Print entschieden. Nach ihrem ersten Kaffee trifft man sie eigentlich immer fröhlich und lachend an. Besonders glücklich machen sie Schafe, Berge zum Skifahren und eine weiße Leinwand zum Austoben.