Kraftfahrzeugmechatroniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3 1/2-jährige duale Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Vertiefung in einem der folgenden Schwerpunkte:
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt Fahrzeugkommunikationstechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt Motorradtechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik
Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik
Während der ersten beiden Ausbildungsjahre erwerben die Auszubildenden aller Schwerpunkte die gleichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Vertiefung des Wissens im jeweiligen Schwerpunkt.
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Handwerksbetriebe überwiegend Auszubildende mit Hauptschulabschluss bzw. mittlerem Bildungsabschluss ein. Industriebetriebe bevorzugen Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss.
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
1. Ausbildungsjahr: € 412 bis € 627
2. Ausbildungsjahr: € 463 bis € 662
3. Ausbildungsjahr: € 514 bis € 732
4. Ausbildungsjahr: € 561 bis € 782