Wenn das Geld nicht reicht?!

Sparen

Du solltest versuchen, einen Teil Deiner Ausbildungsvergütung zu sparen. Wenn Dein Arbeitgeber und der Staat mitmachen, geht das noch einfacher:

Viele Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aus Unwissenheit werden diese sechs bis vierzig Euro, die es zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gibt, oft verschenkt. Dafür solltest Du Dir einen separaten Sparvertrag zulegen. Viele Banken und Sparkassen bieten spezielle Sparverträge für vermögenswirksame Leistungen an. Neben der Möglichkeit des Fondsparens gibt es die Bausparvariante. Letztere wird zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage versüßt.

Was ist, wenn das Geld nicht reicht?

Während Deiner Ausbildung bekommst Du von Deinem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Deren Höhe ist – je nach Beruf – im Ausbildungsvertrag festgeschrieben. Manchmal reicht das Geld aber nicht. Im Bedarfsfall gilt: Eine Ausbildung soll nicht am Geld scheitern:

Kindergeld:
Auch während der Ausbildung haben Deine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld. Das gilt bis zum Ende deiner Ausbildung, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Voraussetzung ist, dass Du jährlich nicht mehr als 8004 Euro plus Werbekostenpauschale von 920 Euro verdienst.

Vermittlungsbudget:
Auszubildende können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget bekommen, wenn das zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden können, musst Du mit dem Berufsberater klären.

Berufsausbildungsbeihilfe:
Während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung bezahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag zusätzlich zur Ausbildungsvergütung durch den Betrieb Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Du während Deiner Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, kannst Du die finanzielle Unterstützung beantragen. Mit dem BAB-Rechner (www.babrechner.arbeitsagentur.de) kannst Du ermitteln, wie viel BAB Du bekommst.

Nebenjob:
Wenn Du trotz aller Hilfen nicht mit Deinem Geld auskommst, musst Du neben Deiner Ausbildung jobben. Über einen Nebenjob musst Du aber unbedingt Deinen Ausbilder informieren. Er darf Dir den Job nur dann verbieten, wenn er Deine Ausbildung negativ beeinflusst oder wenn Du für einen Konkurrenzbetrieb arbeitest.

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