Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in

Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in

Tätigkeit

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen kümmern sich zusammen mit sozialpädagogischen Fachkräften oder Kinderkrankenpflegekräften vor allem um Säuglinge und Kleinkinder. Auch die Eltern beziehen sie mit in ihre Tätigkeit ein. Sie sorgen für pädagogisch interessantes und altersgemäßes Spielmaterial und leiten die Kinder beim Spielen an. Je nach Altersgruppe basteln, musizieren und turnen sie mit den Kindern. Sie helfen bei der Körperpflege und wirken bei der Versorgung kranker Kinder mit.

Außerdem erledigen sie Hausarbeit, soweit diese mit der Kinderbetreuung in Zusammenhang steht, also z.B. Essenszubereitung und Wäschepflege. Teilweise unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen.

Dein Arbeitsplatz

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen finden Beschäftigung

  • in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten
  • in Kinderheimen oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
  • an Ganztagesschulen
  • in Privathaushalten (mit Kleinkindern)
  • in Erholungs- und Ferienheimen
  • in Kinderkrankenhäusern und ‑kliniken

Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Aufenthalts- und Wohnräumen
  • in Ess- und Schlafräumen

Ausbildungsgehalt Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in

Während der schulischen Ausbildung erhält man keine Vergütung. An manchen Schulen fallen für die Ausbildung Kosten an, z.B. Schulgeld, Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt.

Absolvieren die angehenden Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentinnen bzw. Kinderpfleger und ‑pflegerinnen ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von € 1.495 im Monat.